1. Der Flugbetrieb ist begrenzt auf die Zeit zwischen dem 1.4. bis 30.9. eines jeden Jahres. 2. Der tägliche Flugbetrieb ist nur in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang erlaubt. 3. Für den Gleitschirmflugbetrieb ist eine Startabbruchlinie festzulegen und eine Markierung anzubringen. 4. Starts bei Seiten- oder Rückenwind dürfen nicht durchgeführt werden. 5. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet. 6. Doppelsitzerflüge dürfen nur bei ausreichend Vorwind durch er-fahrene Piloten durchgeführt werden. 7. Im Bereich der Schneise sind Windrichtungsanzeiger anzubringen (Windsack / Windspione). 8. Hängegleiterpiloten müssen in der Hanglandetechnik geübt sein. 9. Für den Bereich nördlich und östlich des Startplatzes in Richtung Hochzellschachten gilt ein Überflugverbot für eine Höhe unter 100 m. 10. Der Auflagen des Landratsamtes Regen sind zu beachten. 11. Die Flugsaison 2010 dient der praktischen Erprobung des Flugbetriebes. Für den Flugbetrieb mir Hängegleitern soll zunächst eine kleine Rampe gebaut und erprobt werden. Gleitsegel können unterhalb des Weges sowie auf dem Forstweg aufgezogen werden. 12. Alle Piloten sind in die Geländesituation (Gefahreneinweisung) und in die Auflagen einzuweisen. Insbesondere müssen die Piloten auf die unterhalb im Abflug befindliche Felsen hingewiesen werden. Ein Überschießen des Schirms muss unbedingt vermieden werden. 13. Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen. Anfahrten über den Forstweg „Panoramaloipe“ dürfen nur mit Fahrgenehmigung des Forstbetriebs Bodenmais erfolgen. Ansonsten erfolgt der Zugang zu Fuß.