1. Die Zufahrt auf allen Wegen und Straßen muss freigehalten werden. 2. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr darf nicht behindert werden. 3. Die angrenzenden Grundstückseigentümer dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert oder belästigt, deren Pflanzen nicht beschädigt werden. 4. Start- und Landebereiche sind einzuhalten. Sie sind stets sauber zu halten. 5. Die Startfläche „Fürstenberg Nordost“ darf nicht bei Seiten- oder Rückenwind genutzt werden. In der Startschneise sind Windrichtungs-anzeiger zu errichten, die die Windsituation für Piloten erkennen lassen. 6. Zu Fahrstraßen ist beim Fliegen ein Sicherheitsabstand von mind. 50 m horizontal und vertikal einzuhalten. 7. Bei gleichzeitigem Flugbetrieb am Startplatz „Fürstenberg Süd“ ist sicherzustellen, dass es zu keiner gegenseitigen Gefährdung der Piloten kommt.