1. Osterfelder Ost-Startplatz, südl. der Bergwacht (Hauptstartplatz): a. Es darf nur gestartet werden, wenn sich keine Fußgänger auf dem Weg unterhalb des Startplatzes aufhalten. b. Die Sicherheitsmindesthöhen und Abstände zu Personen, Gebäuden und Seilbahnen sind einhalten. Die Sprengseile oberhalb des Startplat-zes sind zu beachten. Die Piloten sind darauf hinzuweisen. c. Aus Sicherheitsgründen hat der Abflug zum Landeplatz rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. d. Eine Einweisung ist für alle Piloten zwingend erforderlich. 2. Osterfelder Startplatz Bergwachthütte: a. Beim Start ist auf die Lifttrasse zu achten. b. Es darf nur gestartet werden, wenn sich keine Fußgänger auf dem Weg unterhalb des Startplatzes aufhalten. c. Die Sicherheitsmindesthöhen und Abstände zu Personen, Gebäuden und Seilbahnen sind einhalten. Die Piloten sind darauf hinzuweisen. d. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. e. Starts dürfen nur bei einwandfreien Witterungsbedingungen erfolgen. f. Für alle Piloten ist eine Einweisung zwingend erforderlich. 3. Osterfelder Nord-Startplatz HG, Rampe: a. Zur Alpspitzbahn ist ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. b. Flugschüler dürfen nur starten, wenn sie bereits 10 Höhenflüge in ei-nem anderen Fluggebiet absolviert haben. 4. Osterfelder Nord-Startplatz GS: a. Zur Alpspitzbahn ist ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. b. Flugschüler dürfen nur starten, wenn sie bereits 15 Höhenflüge in ei-nem anderen Fluggebiet absolviert haben. c. Es darf nur gestartet werden, wenn die Gondel der Hochalmbahn in der Station ist.