1. Nordweststart: Zur Sesselbahn ist stets ausreichender Abstand zu halten. 2. Südstart: Alle Piloten benötigen eine ausführliche Gefahreneinweisung (z.B. über eine Infotafel oder eine Einweisung durch Vereinsmitglieder). Bei Tur-bulenzgefahr in der Schneise (z.B. bei Seitenwind oder einsetzendem Tal-wind aus nördlicher Richtung) sind Starts nicht zulässig. Die Bedingungen müssen ein sicheres Erreichen der zugelassenen Landplätze erwarten las-sen. Es ist rechtzeitig und mit ausreichender Höhe abzufliegen. Ausbil-dungsbetrieb am Südstart darf nicht aufgenommen werden, wenn die Windstärke mehr als 10 km/h beträgt. In der Schneise und an exponierten Stellen sind Windrichtungsanzeiger anzubringen. 3. Landewiese Bärngschwendt: Zum Fahrweg ist stets ausreichender Abstand zu halten. Landende Piloten haben sicherzustellen, dass eine Gefährdung von Fahrzeugen / Personen ausgeschlossen ist. Die jeweilige Nutzung der Wiesenteile ist mit dem Landwirt abzustimmen.