1. Der Überflugbereich ist nach Westen (Linie Zwieselgipfel – westl. Drittel des Stallauer Weihers) begrenzt. Der westlich vom Nordwest-Startplatz gelegene Stallauer Graben darf zum Schutz der dort vorkommenden Auer- und Haselhühnerpopulation nicht überflogen werden. Ausnahme sind Flüge mit mehr als 400 m über Grund. Die Flughöhe muss das zuverlässige Erreichen des Landeplatzes außerhalb des Schutzgebietes gewährleisten. Auf beiliegende Karte wird Bezug genommen. 2. Der letzte Start darf spätestens eine halbe Stunde nach Beendigung des Bergbahnbetriebs durchgeführt werden (in den Sommermonaten in der Regel gegen 18.00 Uhr). 3. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Zu diesem Zweck sind Hinweisschilder aufzustellen, um die Piloten über die Auflagen in diesem Gebiet zu informieren. Die Piloten sind darauf hinzuweisen, dass die Auflagen zwingend einzuhalten sind. 4. Da es sich um anspruchsvolle Starts in Waldschneisen handelt, sind Windrichtungsanzeiger so anzubringen, dass diese die korrekte Windrichtung anzeigen. 5. Doppelsitzerstarts vom Startplatz Nordost sind nicht gestattet. Bei Doppelsitzerstarts vom Startplatz Nordwest sind insbesondere auf turbulenzfreie Bedingungen und generell auf ausreichend Vorwind (mind. 10 km/h) zu achten. Für Gleitschirm – Doppelsitzerstarts wird die Rückwärts-Aufziehtechnik empfohlen. Zudem ist durch den Piloten eine Startabbruchlinie festzulegen. 6. Ausbildungsflüge (A-Schein) sind nicht gestattet.