1. Nebelhorn Gipfel (westlich der Gipfelstation): Der Startplatz darf nur von besonders erfahrenen Piloten mit B-Lizenz genutzt werden. Eine Einweisung ist für alle Piloten erforderlich. Tandemstarts dürfen nicht durchgeführt werden. Die Windverhältnisse müssen stabil sein (Vorwind). Bei unsi-cheren Boden- und Witterungsverhältnissen besteht Startverbot. 2. Nebelhorn Gipfel (Terrassenstartplatz): Der Startplatz darf nur von erfahrenen Piloten mit B-Lizenz bei stabilen Windverhältnissen genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine Einweisung durch den ODV. Tandemstarts dürfen nur nach spezieller Einweisung und Zulassung durch den ODV er-folgen. Der Startbereich ist zu kennzeichnen. Es ist sicherzustellen, dass Wanderer auf dem Wanderweg oder Skifahrer auf der Skipiste durch abfliegende Piloten nicht gefährdet werden. Es ist stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden und den Seilen der Bergbahn einzuhalten. Falls der optionale Winterstartplatz mit der Nebelhornbahn AG angelegt wird, ist dieser sicher anzulegen und entsprechend abzusichern. Starts dürfen nur parallel zu den Seilen der Bergbahn erfolgen. 3. Nebelhorn Gipfel (Oststartplatz): Der Startplatz darf nur bei einwandfreien und stabilen Windverhältnissen von Gleitschirmpiloten mit B-Lizenz genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine ausreichende Flugerfahrung und eine spezielle Berechtigung vom ODV, inklusiv einer Einweisung. Die Piloten müssen eine sichere Start- und Startabbruchtechnikbeherrschen (Rückwärtsaufziehen, Schirmkontrolle, etc.). Eine mögliche Behinderung des Skipistenbetriebs und / oder der Wanderer muss ausgeschlossen sein. Die Bodenverhältnisse müssen griffig und sicher sein. Vorgeschriebene Windbedingungen: Mind. 10 km/h laminarer Vorwind (Ostwind), max. 25 km/h. Tandemstarts sind nicht zulässig. Nach dem Abheben muss sogleich in Flugrichtung rechts abgedreht / abgedriftet werden, ohne Annäherung an die Seile. Es muss stets ein ausreichender Abstand zu den Seilen der Bergbahn gehalten werden. 4. Nebelhorn Probsthaus: Alle Piloten am Startplatz Probsthaus benötigen eine Einweisung durch den ODV. Erforderlich sind einwandfreie und stabile Windverhältnisse aus westlicher Richtung. Starts bei turbulenten Verhält-nissen sind nicht zulässig. Zulässig sind Starts von Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz und Tandemlizenz. Es ist eine sichere Starttechnik im steilen Gelände erforderlich. Ausbildungsflüge sind zulässig, wenn die Flugschüler mindestens 30 Höhenflüge in anderen Fluggeländen erfolgreich absolviert haben, die Windbedingungen laminar sind und die Piloten den sicheren Kurvenflug beherrschen. Im Zweifelsfall sind Ausbildungsflüge am deutlich besser geeigneten Startplatz „Zeigersattel“ durchzuführen. Ausbildungsflüge müssen von Fluglehrern an Start- und Landeplatz über Funk betreut werden. Zu den Seilen der Bergbahn ist stets sicherer Abstand zu halten. 5. Nebelhorn Zeigersattel: Das Startgelände ist für Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz, Tandemlizenz und für Ausbildungsflüge geeignet. Starts dürfen nur bei Wind aus westlichen Richtungen durchgeführt werden. Toplandungen sind erlaubt, wenn die Windbedingungen geeignet sind, der Pilot Toplandungen beherrscht und eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist. 6. Nebelhorn Geißfuß: Das Startgelände ist für Piloten mit A-Lizenz, B-Lizenz, Tandemlizenz und für Ausbildungsflüge geeignet. Starts dürfen nur bei Wind aus südwestlicher Richtung durchgeführt werden. 7. Natur- und Wildschutz: Die Auflagen und Bedingungen sind allen Piloten bekannt zu geben und dringend zu beachten. 8. Landeplatz Seealpe: Bei Landungen an der Seealpe ist ausreichender Abstand zum Speichersee einzuhalten. 9. Landeplatz Oybele: Gegen-, Quer- und Endanflug ist so zu fliegen, dass stets ausreichender Abstand zum Gelände und anfliegenden Piloten gehal-ten werden kann. 10. Die Fluggeländeordnung des ODV ist dringend zu beachten.