1. Einweisung der Piloten über Infotafeln, Internet oder vor Ort.
2. Ausbildungsflüge: Es sind mind. 10 Höhenflüge in anderen Geländen Voraussetzung für erste Höhenflüge am Osser. Es sind zwei Fluglehrer mit ständigem Funkkontakt erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass die Witterungsbedingungen das Erreichen des Landeplatzes mit ausreichender Höhe für eine sichere Landeeinteilung ermöglichen.
3. Flugbeschränkung durch Naturschutzbehörde: vom 1.3 bis 30.6. nur für Mitglieder des 1.GVB
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