1. Starts am Oststartplatz (Startplatz Ahornriegel Nordost) dürfen nur erfolgen, wenn der Skibetrieb ruht. Am Nordweststartplatz (Startplatz Ahornriegel Nordwest) sind Starts auch bei Skibetrieb möglich, wenn der Startplatz durch Markierungen von der Skipiste getrennt ist und keine Gefahr für Dritte besteht. 2. Alle Piloten benötigen eine Einweisung durch den Erlaubnisinhaber. Insbesondere müssen die Piloten auf die Schneisensituation und Hindernisse (z.B. Masten) hingewiesen werden. Starts dürfen nur erfolgen, wenn gewährleistet ist, dass der Landeplatz sicher zu erreichen ist. 3. Sollte keine Höhe nach dem Start gewonnen werden, hat der Abflug rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. 4. Starts dürfen nur bei Vorwind oder eindeutiger Windstille (auch außerhalb der Schneise) erfolgen. Starts bei Seiten- oder Rückenwind sind nicht zulässig. Es sind ausreichend Windanzeiger im Bereich der Schneise anzubringen. 5. Ausbildungsflüge vom Startplatz Ost sind nicht zulässig. Ausbildungsflüge vom Startplatz Ahornriegel Nord sind mit Zustimmung durch den Erlaubnisinhaber zulässig, wenn die Flugschüler bereits mind. 25 Höhenflüge in anderen Höhenfluggeländen sicher absolviert haben. Die Flugschüler müssen einen fortgeschrittenen Ausbildungsstand erreicht haben. Sie müssen einen sicheren Start in der Schneise und die notwendigen Flugmanöver beherrschen. An Start- und Landeplatz muss jeweils ein Fluglehrer vor Ort sein und den Flug über Funk begleiten. Die Witterungsverhältnisse müssen dem Flugkönnen der Fluglehrer entsprechen und sind jeweils durch den Startplatzfluglehrer festzustellen (Richtwert 5 – 12 km/h Wind).