Gelände-Details

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Wanfried - Aue ("Auf den Hierrain")
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz165 m
GeländehalterPC Werratal-Eschwege-Eichsfeld e.V.
BemerkungKleines, anspruchsvolles Fluggelände über Aue mit gutem Streckenflugpotential. Achtung: B-Schein-Gelände! Einweisung erforderlich!
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Wanfried - Aue StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandHessen
Gemeinde37287 Wanfried
KoordinatenN 51°10'19.92" E 10°07'48.45"
Höhe NN345 m
StartrichtungNW-N
Erschließungper Auto, zu Fuß
 B-Schein notwendig
Hängegleiter1-sitzig mit Einweisung
Gleitschirme1-sitzig mit Einweisung
BemerkungSchmaler Schneisenstartplatz für Drachen und Gleitschirme oberhalb von Aue.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Wanfried-Aue LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandHessen
Gemeinde37287 Wanfried
KoordinatenN 51°10'31.30" E 10°07'08.59"
Höhe NN180 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig mit Einweisung
Gleitschirme1-sitzig mit Einweisung
BemerkungGroßes Landefeld am Hangfuss westlich von Aue. B-Schein-Gelände!
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
AnsprechpartnerPC Werratal-Eschwege-Eichsfeld e.V.
InformationenTourist-Information
Eschwege • Meinhard • Wanfried
Hospitalplatz 16 • 37269 Eschwege
Tel. +49 (0)56 51 / 33 19 85
Fax +49(0)56 51 / 5 02 91
tourist-info@werratal-tourismus.de
http://www.werratal-tourismus.de
Bergbahnkeine
 
Auflagen

1. Die Druchführung von Flügen mit Gleitsegeln und Hängegleitern ist an max. 20 Tagen im Jahr gestattet. Es dürfen jeweils bis zu sechs Pilotn pro Tag das Gelände nutzen.

2. Flugbetrieb ist nur bei Wind aus nordwestl. Richtung gestattet.

3. Die angrenzenden Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden. Als Überfliegungsgrenzen gelten die Landstraße Aue-Niederdünzebach und die Linie Schloß-Gut Aue. Auf die in der Anlage beigefügten Karte wird Bezug genommen.

4. Zur Erreichung der Start- und Landeflächen ist pro Flugtag je eine An- und Abfahrt mit einem Auto auf dem kürzesten Weg zulässig. Die Genehmigung des Weges ist beim Wegeeigentümer einzuholen.

5. An Tagen, die erhöhtes Wanderaufkommen vermuten lassen, z.B. Karfreitag, Ostern, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, 3. Oktober, ist der Flugbetrieb untersagt.

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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