Gelände-Details

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Oppenau Ost (Schäfersfeld)
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz465 m
GeländehalterOppenauer Gleitschirmflieger e.V.
BemerkungSchneisenstart, daher nur bei Vorwind starten. Bitte nur den Landeplatz "Bruhansenhof" nutzen. Die Wiese "Löcherberg" ist lediglich ein Notlandeplatz. Dort darf auch nicht geparkt werden.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Schäfersfeld StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde77728 Oppenau
KoordinatenN 48°26'08.54" E 8°09'07.35"
Höhe NN770 m
StartrichtungO-SO
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Schäfersfeld Landeplatz "Bruhansenhof"Änderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde77728 Oppenau
KoordinatenN 48°27'04.14" E 8°09'55.59"
Höhe NN305 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkungincl. Übungshang!
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 http://www.oppenauer-gleitschirmflieger.de/?page_id=23
Wetternetz (Tel) 
Web-Camhttp://www.oppenauer-gleitschirmflieger.de/?page_id=27
 
Ansprechpartner 
Informationenwww.oppenauer-gleitschirmflieger.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1. Der Zugang zu dem Startplatz erfolgt ausschließlich zu Fuß. Kraftfahrzeuge sind auf dem öffentlichen Parkplatz an der Kreisstraße K 5354 abzustellen. Der "Höhenweg" ist für forstwirtschaftlichen Verkehr freizuhalten.

2. Der Flugbetrieb hat vom Schutzgebiet aus in Richtung Osten zu führen. Tiefes Fliegen über dem Schutzgebiet ist nicht zulässig. Flüge über dem Schutzgebiet mit mehr als 300m über Grund bei thermischen Bedingungen sind erlaubt. Die Flughöhe muss eine zuverlässige Erreichung des Landeplatzes außerhalb des Schutzgebietes ermöglichen. Ein Höhenmesser ist mitzuführen. Der Betrieb darf frühestens 2 Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen werden. Der letzte Start darf spätestens eine Stunde vor Sonnenaufgang durchgeführt werden.

4. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Insbesondere die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche und die dazugehörigen Auflagen sind den Piloten näher zu erläutern. Die Piloten sind darauf hinzuweisen, dass die Auflagen zwingend einzuhalten sind.

6. Zu den Straßen ist ein vertikaler und horizontaler Mindestabstand von 50m einzuhalten.

7. Der Landepunkt auf dem Landefeld ist so anzubringen, dass zu weites Vorfliegen zum Kanal vermieden wird. Auf dem wasserführenden Kanal sind alle Piloten in besonderer Weise hinzuweisen. Es ist mit geeigneten Mitteln zu verhindern, dass Piloten im Kanal landen. (z.B. Abdeckung, Markierung, Hinweise etc.). Die Vegetation ist zu schonen.

8. Der Geländehalter hat an den Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an Feiertagen (und den zugehörigen Brückentagen) einen Startleiter einzusetzen, der den Flugbetrieb koordiniert. Der Startleiter hat insbesondere darauf zu achten, dass keine Starts mit Hängegleitern oder Gleitsegeln bei unsicheren Flugbedingungen (z.B. Lee, starke Turbulenzen) durchgeführt werden. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Flugbetriebsordnung (FBO), Abschnitt II - Startleitung, ist zu beachten.

 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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