Auflagen |
1. Das Naturschutzgebiet „Pragpaul“ und das Naturschutzgebiet „Tiefenbach“ dürfen nicht überflogen werden.
2. Vor Aufnahme des Flugbetriebes sind alle Piloten in die Auflagen dieser Genehmigung einzuweisen, insbesondere auf die beiden Naturschutzgebiete, das Überflugverbot und die Auflagen der Unteren Landschaftsbehörde.
3. Die Platzrunde und der Flugverkehr des nahegelegenen Flugplatzes „Altena-Hegenscheid“ ist zu beachten.
4. Starts und Landungen sind nur auf den genehmigten Start- und Landeplätzen durchzuführen.
5. Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind, ist unzulässig.
6. Das Lagern oder Einbringen von Abfall ist nicht zulässig. Der Startplatz sowie seine unmittelbare Umgebung sind von Abfällen freizuhalten; anfallende Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
7. Auf dem Startplatz oder seiner Umgebung ist es nicht zulässig zu zelten, zu lagern, Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen.
8. Sofern Windrichtungsanzeiger erforderlich sind, sind diese in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde anzubringen.
9. Die gesamte Fläche des Startplatzes (Wildwiese und Waldschneisen) ist mindestens einmal jährlich, nicht in der Zeit vor dem 25.07. eines jeden Jahres zu mähen. Das Mähgut ist abzufahren.
10. Die Zufahrt mit und / oder das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist am Startplatz nicht zulässig. Fahrzeuge sind auf dem nächstgelegenen Parkplatz oder geeigneten befestigten Flächen, jedoch nicht in der freien Landschaft abzustellen.
11. Als Nachweis über die durchgeführten Flüge ist ein Flugbuch an beiden Startplätzen zu führen, in welches vor jeder Flugbewegung Name des startenden Mitglieds, sowie Datum und Uhrzeit des Starts einzutragen sind. Das Flugbuch ist auf Verlangen der Unteren Naturschutzbehörde zur Einsichtnahme auszuhändigen.
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