1. Seitens der Haltergemeinschaft ist eine Startabbruchlinie festzulegen. Sollten Piloten bis zu dieser Linie nicht abheben, ist der Start abzubrechen. Die Startabbruchlinie ist im Landschaftsbild unauffällig zu markieren.
2. Starts aus der Schneise heraus sind nur dann zulässig, wenn sichere Starts bei Südostwind gewährleistet sind.
3. Alle Piloten sind in die Besonderheiten des Geländes (Gefahreneinweisung) und in die Auflagen einzuweisen.
4. Die Naturschutzgebiete „Wildensteiner Tal“, „Beutelfels“, „Esch-Dell“ und das Landschaftsschutzgebiet „Trügelsbach“ darf nicht überflogen werden. Ausnahmen sind Überflüge mit mehr als 200 m über Grund.
5. Der Zugang erfolgt zu Fuß. Die Auffahrt mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet (Ausnahme Rettungseinsätze). |