1. Der Start mit Gleitsegeln auf der FlSt. 130/2 ist nur bei trockenem Untergrund zulässig.
2. Das Betreten der geschützten Heidefläche ist auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, ein Befahren ist nicht zulässig.
3. Durch Startleiter am Weg ist sicherzustellen, dass durch den Flugbetrieb der Erholungsverkehr nicht beeinträchtigt wird.
4. Mit Natur und Landschaft ist schonend umzugehen.
5. Schulungsbetrieb ist nicht gestattet. |