1. Landeanflüge sind parallel der Mosel in südlicher Richtung durchzuführen. Dabei ist mit ausreichender Flughöhe rechtzeitig in das Endteil einzudrehen. 2. Die Bundesstraße und die Eisenbahnlinie sind mit mind. 50 m Vertikalabstand zu überfliegen. 3. Wenn der Landeplatz wegen starken Gegenwinds nicht erreicht werden kann, ist die Mosel zu überqueren und auf dem Notlandeplatz am Uferstreifen bei Dieblich zu landen. 4. Die Bahntrasse und die Bundesstraße 416 sind in Höhe des Klärwerks zu queren. Der Ort Kobern darf im Landeanflug nicht überflogen werden. 5. In das Hohesteinsbachtal darf wegen fehlender Notlandemöglichkeiten nicht eingeflogen werden.