1. Für alle Piloten ist vor dem ersten Flug auf dem Gelände „Hohenberg“ eine Einweisung erforderlich (Gefahreneinweisung, Leesituation bei Seitenwind, Landeanflug, etc.). 2. Für Ausbildungsflüge müssen die Witterungsbedingungen dem Ausbil-dungsstand entsprechen. 3. Die landespflegerischen Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind entsprechend den Fachbeiträgen Naturschutz des Planungsbüros Peter Busch vom Aug. 2011 durchzuführen. Maßnahmen in der Schneise sind mit der zuständigen Forstbehörde abzustimmen. 4. Der Landeplatz ist rechtzeitig und mit ausreichender Höhe anzufliegen. 5. Der Landeanflug mit Landeeinteilung (Gegen-, Quer- und Endanflug) ist durch den Geländehalter festzulegen und bekannt zu geben. Die Piloten sind darüber zu informieren, dass nur der zugelassene Landeplatz genutzt werden darf (Ausnahme Notlandungen).