1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung durch den Geländehalter (Südpfäl-zer Gleitschirmflieger Club e.V.). 2. Der Flugbetrieb darf nur bei eindeutigem Vorwind (Gegenwind) oder ein-deutiger Windstille aufgenommen werden. 3. Auflagen für den Landeplatz Dernbach /Weilacher: Alle Piloten die diesen Landeplatz nutzen, benötigen eine Einweisung durch vom Verein beauf-tragte Personen. Diese Einweisung beinhaltet auch eine Gefahreneinwei-sung (Landeanflug, Überflughöhe Straße, Abstand zur Stromleitung, etc.). Die Landevolte ist so zu legen, dass es zu keinen Sicherheitsproblemen mit Landungen von Piloten der Flugschule Hirondelle am ursprünglichen Hauptlandeplatz Orensberg kommt. Die Straße L 506 muss mit mindestens 50 m Höhe überflogen werden. Seitlich ist ein Abstand von mind. 50 m ein-zuhalten. Zur Stromleitung auf der Landewiese Weilacher ist ausreichend Abstand zu halten. Grundsätzlich ist ein langer Endanflug zu bevorzugen. Die mit der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vereinbarten Regelungen zur Nutzung der Wiese sind einzuhal-ten. Der Feuchtwiesenbereich am südlichen Ende der Wiese, inkl. der „Bu-ckelwiesen“, darf nicht für Landungen genutzt werden. Die landwirtschaftli-che Wiesennutzung darf durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden. 4. Die Vereinbarungen mit der Gemeinde Frankweiler sind zu beachten. 5. Landungen am Landeplatz 2 (Dernbacher Haus) dürfen nur von erfahrenen Piloten durchgeführt werden. Diesbezüglich ist ebenfalls eine gesonderte Einweisung erforderlich. 6. Zwischen der Flugschule Hirondelle und dem Verein Südpfälzer Gleit-schirmflieger e.V. ist eine gemeinsame Flugbetriebsordnung zu erstellen und mit dem DHV abzustimmen.