1. Landungen im Bereich der inneren Schutzzone dese Trinkwasserschutzgebietes "Au-Quellen" dürfen nur in Notfällen erfolgen.
2. Die Zufahrtswege zu der Startfläche darf nur durch Fahrzeuge der aktiven Piloten benutzt werden. Es dürfen keine Fahrzeuge auf den Zufahrtswegen geparkt werden.
3. Die Geländeordnung ist zu beachten.
4. Über den Flugbetrieb ist ein Flugbuch zu führen. Der Erlaubnisinhaber hat dem DHV einen Beauftragten für Luftaufsicht vorzuschlagen.
Schulungsbetrieb:
1. Bei Schulungsbetrieb muss ein Fluglehrer am jeweiligen Landeplatz anwesend sein, um per Funkanweisung die vorgesehene Landung von Flugschülern zu begleiten.
2. Der Start bei Schulungsbetrieb darf nur mit einem zweiten Fluglehrer am Startplatz bei schwachwindigen (< 10 km/h max.) Vorwindbedingungen aus W-WNW (Schneisenstart!) erfolgen.
3. Ungeachtet des Schulungsbetriebes gelten die Geländeordnung und Geländeauflagen der Windeckfalken e.V..
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