1. Nord- und Nordweststart: Unterhalb Grathöhe ist der Überflug nach Westen durch die Materialseilbahn begrenzt. Flüge darüber hinaus dürfen nur mit deutlicher Startüberhöhung oberhalb Grat erfolgen. 2. Der Abflug in Richtung Landeplatz nach Bergen muss rechtzeitig und mit ausreichender Höhe erfolgen. 3. Bei Flügen in Richtung Norden darf die „Strohnschneid“ nicht überflogen werden. 4. Bei Streckenflügen nach Süden sind der „Gröhrkopf“ und die „Haaralmschneid“ mit mindestens 200 m Höhe zu überfliegen. Die Flugzeiten sind in diesem Bereich beschränkt (10:00 Uhr bis 14:00 Uhr). 5. Bei Flügen in Richtung Osten (Richtung Ruhpolding) ist eine Überflughöhe von mindestens 300 m einzuhalten. Auf eine Befliegung der „Strohnschneid“ ist zu verzichten. 6. Konturflüge im Bereich der Startplätze sind zu unterlassen.