1. Starts dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen durchgeführt werden, die das sichere Überfliegen der unterhalb stehenden Bäume gewährleisten. Seitenwindstarts mit Leebedingungen sind nicht zulässig. 2. Gleitschirmstarts müssen unterhalb des Zauns, links oder rechts der Drachenrampe erfolgen. 3. Ausbildungsflüge sind nur bei mäßigen Windbedingungen gestattet (z.B. kein starker Ostwind, kein starker Talwind, keine thermisch turbulente Bedingungen). Geländespezifische Auflagen (Starts mit E-Aufstiegshilfe, Flurstück 1744/1) 1. Es gelten grundsätzlich die Auflagen und Bedingungen der Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern (veröffentlicht im Oberbayerischem Amtsblatt Nr. 25/14.12.2012). 2. Starts mit E-Antrieb dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen durchgeführt werden. 3. Bei Starts mit E-Antrieb ist sicherzustellen, dass sich keine Hängegleiter oder Gleitsegel im Landeanflug befinden. 4. Während der Aufstiegsphase sind Hängegleitern und Gleitsegeln ohne E-Aufstiegshilfe auszuweichen. Der Aufstiegsraum ist so zu wählen, dass andere Piloten nicht in ihrem Landeanflug behindert oder gestört werden. 5. Während des Aufstiegs dürfen Ortschaften nicht überflogen werden. 6. Es ist sicherzustellen, dass der Elektromotor lediglich für den Startvorgang (Aufstieg) eingesetzt wird. 7. Der Pilot muss in die Startart E-Antrieb eingewiesen sein (Eintrag Pilotenlizenz). 8. Bei der Landung hat sich der Pilot mit abgestelltem E-Antrieb in das jeweils praktizierte Landeverfahren einzureihen.