3.
Alle Piloten sind in die Besonderheiten der Startfläche einzuweisen. Eine Gefahreneinweisung hat stattzufinden. Auf Notlandemöglichkeiten (vor der Altmühl und auf der Hochfläche der Alb hinter dem Startplatz) ist hinzuweisen.
4. Starts dürfen nur bei anstehendem Ostwind durchgeführt werden. Seitenwindstarts sind nicht zulässig.
5. Es ist rechtzeitig zum Landeplatz abzufliegen. Das sichere Überqueren der Altmühl muss gewährleistet sein. |