1. Vor dem ersten Start sind ide Piloten in die Besonderheiten des Fluggeländes einzuweisen.
2. Starts bei Seitenwind mit Turbulenzgefahr in der Schneise sind nicht gestattet.
3. Sind Gleitschirme und Hängegleiter am Start, sind die jeweiligen STarts untereinander abzustimmen. Gleichzeitig darf nicht gestartet werden.
4. Ausbildungsflüge dürfen nur bei dafür besonders geeigneten Witterungslagen durchgeführt werden (Schneisensituation).
5. Die verwendeten Gleitsegel müssen hinsichtlich der Geräteleistung das sichere Erreichen des Landeplatzes gewährleisten. |