Gelände-Details

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Nordhelle Werdohl
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz220 m
GeländehalterAERO Club Altena-Hegenscheid e.V.
BemerkungKein Gastflugbetrieb! Flugbetrieb ausschließlich für eingewiesene Piloten mit entsprechender Flugerfahrung - nur für Mitglieder vom Aero-Club Altena Hegenscheid e.V. und Airwalker e.V. Die Einweisung erfolgt durch den Vorstand oder durch eine vom Vorstand beauftragte Person. Der Verein muss mit hoher Sorgfalt darauf achten,(auch verursacht durch Schwarzflieger), dass alle Auflagen und Vorschriften der Behörden, Verbände und Verpächter eingehalten werden. Wer hier fliegen möchte, nimmt bitte direkt mit dem Geländehalter Kontakt auf.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Nordhelle Werdohl StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde58777 Werdohl
KoordinatenN 51°14'48.29" E 7°44'57.54"
Höhe NN405 m
StartrichtungNNW-NO
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
 
Nordhelle Werdohl Landeplatz 1Änderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde58777 Werdohl
KoordinatenN 51°15'03.57" E 7°44'52.92"
Höhe NN185 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Nordhelle Werdohl Ausweich-LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandNordrhein-Westfalen
Gemeinde58777 Werdohl
KoordinatenN 51°15'15.90" E 7°45'18.06"
Höhe NN185 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 http://www.air-hegenscheid.de/wetter.php
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenwww.air-hegenscheid.de
www.airwalker-ev.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Es gelten die Auflagen und Bedingungen der Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung der Kreisverwaltung Märkischer Kreis vom 18.03.2014, Az 43.32.41.06-14.26.14 sowie der Änderung des Bescheides vom 15.08.2014.
2.    Jeder Pilot ist vor seinem ersten Start durch den Geländehalter in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen.
3.    Zur Straße (L 655) ist ein Sicherheitsabstand von mind. 50 m einzuhalten.
4.    Der Landeplatz 1 ist mit mehreren Windrichtungsanzeigern bei Betrieb auszurüsten, da das Gelände nicht frei angeströmt wird.
5.    Der Anflug zum Landeplatz 2 ist sehr anspruchsvoll. Daher darf dieser Landeplatz nur von sehr erfahrenen Piloten genutzt werden.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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