1. Das Heranfahren an den Startflächen mit Fahrzeugen aller Art ist nicht zulässig. Die Fahrzeuge sind an den beiden Parkplätzen an der Schernfelder Straße und am Steinbruch abzustellen.
2. Start- und Landeflächen sind zuverlässig und vollständig sauber zu halten.
3. Ausbildungsbetrieb ist durch zugelassene Flugschulen gestattet, wenn die Bedingungen für Flugschüler geeignet sind. Die Schüler sind in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen.
4. Die Altmühl ist mit ausreichender Höhe zu überfliegen.
5. Beim Landeanflug ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zur Straße zu achten. |