1. Startverbot vom 1. April bis 1. August, wiederkehrend. Südlich des Startplatzes wurde ein Luchsschutzgebiet ausgewiesen. 2. Zufahrt zum Fluggelände nur nordseitig über Hohenwarth, Wanderparkplatz Hudlach möglich (Betretungsverbot im Bereich des Luchsschutzgebietes).