1. Bei dem Fluggelände handelt es sich um einen nachgewiesenen Lebens-raum von Brutvögeln wie Neuntöter und Raubwürger. Um Beeinträchtigun-gen des Lebensraums zu vermeiden, ist die Nutzung der Flächen nur im Zeitraum vom 1. September bis zum 15. März eines jeden Jahres gestattet. 2. Vor Aufnahme des Flugbetriebes ist Kontakt mit dem Tower des Flugplatzes Korbach aufzunehmen (Tel. 05631-3344 oder Funkfrequenz 119.975 Korbach Info). Den Anweisungen des Towers ist Folge zu leisten. Der Be-reich der Platzrunde darf mit Gleitschirmen nicht beflogen werden (auf bei-liegende Karte wird Bezug genommen). 3. Am Landeplatz muss in jeder Phase des Landeanfluges der notwendige Si-cherheitsabstand zur Straße (50 m) eingehalten werden. 4. Am Startplatz ist eine Geländetafel aufzustellen, auf der die Auflagen zum Flugbetrieb aufgeführt sind.