1. Die Betriebsvereinbarung vom September 2019 zwischen dem Gelände-halter und dem Flugsportclub Altfeld zur Regelung des parallelen Flugbe-triebs ist zwingend zu beachten. Bis zum 31.10.2020 ist dem Luftamt Nord-bayern ein Erfahrungsbericht der Flugsaison 2020 vom Albatros-Gleitsegelclub Aschaffenburg e.V. und Flugsportclub Altfeld per E-Mail zu übermitteln. • Vor Beginn des Gleitsegelschleppbetriebes ist dieser unter der Telefon-nummer 09391-2676 oder 0151-61434480 anzumelden und abzustim-men. • Der Albatros Gleitsegelclub Aschaffenburg e.V. ist während des Gleit-segelschleppbetriebes über die Telefonnummer 0176-90789334 für Anweisungen/Mitteilungen erreichbar. • Am Startplatz der Gleitsegelpiloten sowie an der Winde sind empfangs-bereite Flugfunkgeräte vorzuhalten, so dass von dem Segelflugbetrieb aktuelle Meldungen und ggf. notwendige Flugunterbrechungen für den Gleitsegelflugbetrieb übermittelt werden können. • Um den Flugplatz Altfeld wird eine Flugverbotszone für Gleitschirme mit einem Radius von 1,5 km eingerichtet, in die bei Flugbetrieb auf dem Flugplatz Alfeld kein Gleitschirm einfliegen darf (Auf beiliegende Karte wird Bezug genommen). Verstöße von Gleitschirmpiloten werden durch den Gleitsegelclub Aschaffenburg durch Startverbote für diese Schleppstrecke geahndet. • Während des einjährigen Probebetriebs darf ausschließlich die verkürz-te Schleppstrecke zwischen den Start- und Landebereichen 1 und 2 genutzt werden (auf beiliegende Karte wird Bezug genommen). • Flarmgeräte sind während des Flugbetriebs zu verwenden. 2. Die Start- und Landebereiche sowie Querwege sind mit Hinweistafeln nach § 46 Abs. 2 Luft VZO abzusichern. 3. Zur Autobahn A3 ist entsprechender Sicherheitsabstand einzuhalten.