1. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung durch den Verein Leichtflieger Oberlausitz e.V. oder durch vom Verein beauftragte Per-sonen. Die Fluggeländeordnung des Vereins ist einzuhalten. 2. Die im Befreiungsbescheid der Naturschutzbehörde Görlitz beschriebenen Nebenbestimmungen für die Nutzung der Flächen sind zu beachten (Az: 3100-01-364.23-ScE-195-01/20 vom 15.07.2020).