1. Im Zeitraum von 1. Juli bis 28. Februar darf das Gelände an 10 Tagen für bis zu 50 Starts genutzt werden. 2. Im Zeitraum von 1. September bis 31. Oktober darf das Gelände an zwei Tagen für bis zu 100 Starts genutzt werden. 3. Im Übrigen darf das Gelände für bis zu 30 Starts pro Tag genutzt werden. 4. Es dürfen max. 5 Hängegleiter gleichzeitig am Start aufgebaut werden. 5. Die Tragseile der Seilbahn müssen mit einem Mindestabstand von 100 m überflogen werden. 6. Beim Überfliegen der Straßenbahn zwischen Günterstal und Wonnhalde ist ein Mindestabstand von 50 m über den Fahrleitungen einzuhalten. 7. Der Transport der Fluggeräte zum Startplatz ist mittels Sammeltransporte durchzuführen. 8. Die Fahrzeuge sind auf öffentlichen und markierten Parkplätzen abzustellen. 9. Das Gelände darf von Piloten mit beschränktem- und unbeschränktem Luftfahrerschein genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes. Ausbildungsbetrieb darf nicht durchgeführt werden. 10. Die im nahen Umfeld der Landefläche befindlichen, hochwertigen nach § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope (FFH-Mähwiesen, Nasswiesen, Feldgehölze, Auwald entlang des Bohrerbachs sind vor Beeinträchtigungen/ Zerstörungen zu schützen (siehe beigefügtes Luftbild in der Anlage).