1. Die Startfläche ist nur für Piloten geeignet, die über eine ausreichende Erfahrung auf kleinen und steilen Startplätzen verfügen. Ein Start ist nur bei ausreichend Vorwind (ca. 10 km/h) zulässig. Vor dem ersten Start in die-sem Gelände ist eine Einweisung der Piloten erforderlich. 2. Die Landeeinteilung ist so auszuführen, dass in jeder Phase ein ausreichender horizontaler und vertikaler Abstand zum Fluss „Lenne“ eingehalten wird. 3. Das Naturschutzgebiet an der „Lenne“ darf nicht tief überflogen werden. Der Endanflug hat in Richtung Norden zu erfolgen. Die „Lenne“ darf beim Landeanflug (Queranflug) nicht überflogen werden. 4. Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Flächen abzustellen. Waldwege dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Gemeinde / der Forst-verwaltung befahren werden. Start- und Landeflächen sind im Regelfall zu Fuß zu erreichen.