Auflagen |
1. Die im Abflugbereich befindlichen Bäume (Birken) sind dauerhaft kurz zu halten. Ein sicherer Abflug muss gewährleistet sein.
2. Die Landeeinteilung ist so auszuführen, dass ein Überfliegen der Wohnbe-bauung vermieden wird. Der Gegenanflug sollte entlang der Lenne, der Aufsetzpunkt im vorderen breiteren Bereich der Landewiese gewählt wer-den. In jeder Phase des Fluges ist ein ausreichender horizontaler und verti-kaler Abstand zur Lenne einzuhalten.
3. Kraftfahrzeuge sind auf öffentlichen Flächen abzustellen. Waldwege dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Gemeinde / der Forst-verwaltung befahren werden. Start- und Landeflächen sind im Regelfall zu Fuß zu erreichen.
4. Die Auflagen der Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Märkischer Kreis vom 14.3.2023, Geschäftszeichen 44-441.32.42.01.12-328/2022, sind einzuhalten / umzusetzen.
|