Startplatz S/SW: 1. Gleitsegelstarts bedürfen der speziellen Erlaubnis und Einweisung des vom DHV beauftragten Luftaufsichtsberechtigten. Gleitsegelpiloten sind auf die örtlichen Gefahren, insbesondere auf den erforderlichen Mindestgleitwinkel, hinzuweisen. 2. Die Startfläche befindet sich in einer Waldschneise. Starts sind nur bei Wind aus 190° bis 230° zulässig. 3. Flüge für Ausbildungszwecke sind nicht gestattet. 4. Die Zufahrt zu den Start- und Landeflächen wurde im Gestattungsvertrag vom 31.03.1984 zwischen der Flurbereinigung Calle und dem Verein Sauerlandair e.V. geregelt. Die Vereinbarungen sind einzuhalten. Das Verbot aus § 2 Ziffer 4 der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung „Homert“ hinsichtlich des Führens und Abstellens von Motorfahrzeugen außerhalb der befestigten Wege ist zu beachten. Startplatz West: 1. Starts dürfen nur bei eindeutigem Vorwind aus westlicher Richtung durchgeführt werden. Die Witterungsverhältnisse müssen das sichere Überfliegen der unterhalb befindlichen Bäume ermöglichen. 2. Bei Turbulenzgefahr in der Schneise (z.B. durch Seitenwind) dürfen keine Starts erfolgen. 3. Alle Piloten sind vor dem ersten Flug in die Auflagen der Erlaubnis nach § 25 LuftVG und in die Besonderheiten des Startplatzes hinzuweisen. 4. Der Abflug zum Landeplatz hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. 5. Ausbildungsflugbetrieb ist nicht zulässig. 6. Zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange darf der Startplatz West nur in der Zeit vom 15.08. bis zum 31.10. eines Jahres genutzt werden. Flugbetrieb ist nur während der Tagesstunden und außerhalb der Morgen- und Abenddämmerung zulässig. 7. Der Startplatz darf nicht mit Kraftfahrzeugen angefahren werden. Er darf ausschließlich zu Fuß über die vorhandenen Holzabfuhrwege erreicht werden.