1. Das Trappenschutzgebiet zwischen Jüterbog, Werbig und Oehna (1), sowie die potentiellen Brut und Aufzuchtstandorte der Trappe bei Kaltenborn (2) sind mit einer Mindestüberflughöhe von 150m über Grund zu überfliegen.
2. Das Naturschutzgebiet "Zarth" bei Treuenbrietzen (3) und die Feuchtbereiche bei Bardenitz / Pechüle (4) sind mit einer Mindestüberflughöhe von 300 m über Grund zu überfliegen.
3. Bei Schleppbetrieb ist auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Kart-Bahn zu achten, um ein Hinabfallen des Schleppseiles auf die Bahn auszuschließen.