1. Alle Piloten sind durch den Geländehalter (fachkundige Piloten) in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen (u.a. Turbulenzbereiche, Landeplatzsituation). 2. Startfläche: Bei Westwind darf die Windgeschwindigkeit max. 10 km/h betragen (Turbulenzgefahr). Landefläche: Bei Turbulenzgefahr ist der Flugbetrieb einzustellen. 3. Ausbildungsflüge: Während der Höhenschulung muss - aufgrund der Lage am nahen Ortskern - am Landeplatz ein erfahrener Fluglehrer die Funkbetreuung der Flugschüler übernehmen. 4. Flugschüler dürfen in Sasbachwalden/Schlossberg nur starten, wenn sie mind. 15 Höhenflüge in einem anderen Fluggelände nachweisen können. 5. Flüge mit Hängegleitern sind nicht gestattet. Doppelsitzerflüge von erfahrenen Piloten mit Berechtigung dürfen durchgeführt werden. 6. Die Anfahrt soll nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen. Alternativ sind Kraftfahrzeuge im Raum Brandmatt zu parken. Die Zufahrt zum Startplatz ist nicht gestattet. 7. Das Freihalten der Startschneise ist mit dem Forstamt und der Gemeinde Sasbachwalden abzustimmen. Insbesondere das Niedrighalten der Vegetation im Abflugbereich. 8. Über den Flugbetrieb ist ein Flugbuch zu führen. Besonderheiten sind dem DHV mitzuteilen. 9. Der Flugbetrieb ist auf die Zeit zwischen 9.00 Uhr und einer Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt.