1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung durch den Verein in die Besonderheiten des Geländes. 2. Der Geländehalter hat für das Gelände und den Flugbetrieb eine Flugbetriebsordnung zu erstellen und mit dem DHV abzustimmen. 3. Es dürfen keine Ausbildungsflüge durchgeführt werden. Piloten benötigen mindestens die A-Lizenz und sollten für Starts die Rückwärtsaufziehmethode beherrschen. 4. Passagierflüge bedürfen einer speziellen Einweisung durch den Geländehalter. Die Piloten müssen die Rückwärtsaufziehmethode beherrschen. 5. Starts dürfen nur bei Wind aus westlichen Richtungen durchgeführt werden. 6. Bei gleichzeitigem Modellflugbetrieb ist der Flugbetrieb abzustimmen. 7. Zur Straße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten. 8. Alle Piloten sind auf die Luftraumsituation „Memmingen“ hinzuweisen.