Gelände-Details

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Zundelberg
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz235 m
GeländehalterDrachenfliegerverein Spaichingen e.V.
BemerkungDie Startfläche Zundelberg wurde 1998 durch den Drachenfliegerverein Spaichingen angelegt. Das Drachenfluggelände liegt in einer Waldschneise und ist nur mit dem Vereinsbus zu erreichen. Starts mit Gleitschirmen möglich (nur B-Schein-Piloten, die vom Geländehalter eingewiesen sind!).
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Zundelberg StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde78543 Spaichingen
KoordinatenN 48°03'16.42" E 8°44'56.94"
Höhe NN930 m
StartrichtungN-NO
Erschließungzu Fuß
Hängegleiter1-sitzig / Schulung
 beliebt
Gleitschirme1-sitzig mit Einweisung
Bemerkung 
 
Zundelberg LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde78543 Spaichingen
KoordinatenN 48°03'48.23" E 8°44'57.56"
Höhe NN695 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig / Schulung
 beliebt
Gleitschirme1-sitzig mit Einweisung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 https://www.openwindmap.org/WB1775
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.drachenflieger-spaichingen.de/
Bergbahn 
 
Auflagen

1. Die im Bereich der Start- und Landeflächen befindlichen Biotopstrukturen dürfen durch den Flugbetrieb nicht in Anspruch genommen werden.

2. Zum Erreichen der Startfläche "Waldberg" darf die "Zundelbergsteige" nur mir einem Fahrzeug, das dem Verein selbst oder einem Vereinsmitglied gehört, max. 5 x pro Tag in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 18:00 Uhr befahren werden. Hierbei ist eine vom Staatl. Forstamt auszustellende Erlaubnis sichtbar im Fahrzeug mitzuführen.

3. Unbefestigte Wege dürfen nicht gefahren werden. Die Startfläche "Waldberg" darf nicht direkt angefahren werden. Das Fahrzeug ist an der Zundelbergsteige bzw. am Zundelberghüttenweg abzustellen.

4. Zu den im Talraum befindlichen Stromleitungen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand von mind. 50m einzuhalten. Der Abflug zu den Landeflächen hat rechtzeitig zu erfolgen, um mit ausreichender Höhe die Landeeinteilugn durchführen zu können. Vor dem ersten Flug sind die Piloten durch einen Flugleiter des Vereins in die Besonderheiten des Geländes einzuweisen.

5.    Es dürfen nur Piloten starten, die über eine sichere Starttechnik (Vorwärtsstart-/Rückwärts-Aufziehtechnik), eine sichere Schirmbeherrschung und ausreichende Flugerfahrung verfügen. Gastpiloten sind vom Geländehalter in das Fluggelände und den Flugbetrieb einzuweisen. Es dürfen nur Piloten starten, die im Besitz des unbeschränkten Luftfahrerscheines sind.
    
6.    Starts mit dem Gleitsegel dürfen nur bei einem turbulenzfreien Gegenwind von mindestens 12-15 km/h erfolgen. Bei Seitenwind besteht in der Waldschneise erhöhte Turbulenzgefahr. Bei Seitenwind dürfen keine Starts erfolgen.
    
7.    Bei Flugbetrieb sollte eine zweite Person am Start vor Ort sein, um bei Bedarf (Baumlandung etc. ) Hilfe organisieren zu können. Entsprechende Notrufnummern sind am Start- und Landeplatz auszuhängen.
    
8.    Es ist eine Startabbruchlinie mit einem ausreichenden Abstand zum Steinbruch festzulegen, die einen sicheren Startabbruch zulässt (auch beim Überschießen der Kappe). Starts dürfen nur erfolgen, wenn ein sicheres Abheben vor der Geländekante / dem Abbruch gewährleistet ist.
    
9.    Geeignete Windrichtungsanzeiger sind bei Flugbetrieb am Start- und Landeplatz aufzustellen.
    
10.    Die Hochspannungsleitung vor dem Landeplatz muss mit einem Mindestabstand von 50 m überflogen werden.
    
11.    Fluggeräte müssen mindestens eine Gleitzahl von 6 (Sicherheitszuschlag für einen sicheren Abflug aus der Schneise) besitzen.
    
12.    Auf den Flugbetrieb ist mit geeigneten Mitteln oder einer Beschilderung am Start- und Landeplatz hinzuweisen.
    
13.    Die Kette vor dem Abbruch zum Steinbruch muss während des Flugbetriebes umgelegt und anschließend wieder aufgestellt werden.
    
14.    Der Flugbetrieb ist gemäß der Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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