4. Beim Flugbetrieb dürfen nur das Fahrzeug mit der Winde und das Kraftrad für die Seilrückholung im Gelände eingesetzt werden. Die Fahrzeuge der Vereinsmitglieder sind auf den Parkplätzen im Bereich des Sportgeländes abzustellen. Für einen notwendigen Transport der Hängegleiter darf nur ein Fahrzeug eingesetzt werden. Die zum Fluggelände führenden Feldwege sind während des Flugbetriebes für Außenstehende abzusperren.