1. Der Flugbetrieb hat vom Schutzgebiet hinaus in Richtung Westen zu führen. Tiefes Fliegen über dem Schutzgebiet ist nicht zulässig. Flüge über dem Schutzgebiet mit mehr als 300 m GND bei thermischen Bedingungen sind erlaubt. Die Flughöhe muss ien zuverlässiges Erreichen des Landeplatzes außerhalb des Schutzgebietes ermöglichen. Ein Höhenmesser ist mitzuführen.
2. Der Betrieb darf frühestens 2 Stunden nach Sonnenaufgang aufgenommen werden. Der letzte Start darf spätestens eine Stunde vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.
3. Der Startplatz darf nicht mit Fahrzeugen angefahren werden. Fahrzeuge verbleiben i.d. R. am Waldparkplatz "Oberer Rank". Der Zugang zur Startfläche erfolgt ausschließlich zu Fuß.
4. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Insbesondere die naturschutzfachlich sensiblen Bereiche und die dazugehörigen Auflagen sind den Piloten näher zu erläutern.
5. Der unmittelbar oberhalb der Startfläche vorbeiführende Forstweg "Neuer Höhenweg" (Fernwanderweg Pforzheim-Basel) darf durch den Flugbetrieb nicht gesperrt werden.
6. Hängegleiterpiloten benötigen den unbeschränkten Luftfahrerschein und sind insbesonder auf die anspruchsvolle Landeplatzsituation hinzuweisen. Ausbildungsflüge dürfen nicht durchgeführt werden.
7. Geländeeinweisung durch Vereinsmitglieder
8. Startgebühren: Tageskarten für 3,00 € oder Jahreskarte für 50,00 € (gültig für Baiersbronn und Griesbach) sind bei einem anwesenden Vereinsmitglied erhältlich oder im Hotel Döttelbacher Mühle bei Familie Schmiederer am Ortsende von Bad Griesbach in Richtung Bad Peterstal. Wir bitten Euch, die Tageskarten vor dem Flug zu kaufen, um unnötigen Ärger zu vermeiden. |