1. Außenstarts- und Landungen sind nur bei trockenem Untergrund zulässig. 2. Das Betreten des geschützten Magerrasens ist auf das unvermeidbare Maß zu beschränken, ein Befahren ist nicht zulässig. 3. Mit Natur und Landschaft ist äußerst schonend umzugehen. 4. Bei Flugbetrieb ist eine Absprache mit dem Halter des Segelfluggeländes „Bartholomä-Amalienhof“ erforderlich. 5. Eine Flughöhe von max. 800 m NN (max. Baumwipfelhöhe des Wirtsbergs) darf nicht überschritten werden.