Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
Baujahr: unbekannt
Biete hier eine fast komplette Sammlung DHV-Info Magazine ab Heft Nr. 50 (vom Mai 1989)Telefon: 01773020071