![]() |
Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
Baujahr: unbekannt
Am Samstag den 19.07.25 ist mir am Startplatz am Neunerköpfle ein Gleitschirmpilot in meinen ausgelegten Schirm gefallen, nachdem er beim Start ausgehebelt wurde. Er hatte meinen Schirm einige Meter über den Startplatz mitgezogen. Nach dem ersten Check schien alles in Ordnung zu sein. Allerdings habe ich am Abend nach gründlicherem Check drei kleinere Risse im Obersegel festgestellt.Telefon: +4915755240405