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Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
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Prüfnorm: Lufttüchtigkeitsforderungen für HG und GS
Prüfstelle: DHV
Klassifizierung: 2-3
Startgewicht von: 90 kg bis: 138 kg
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Baujahr: 2009
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