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Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
Baujahr: 2009
Die Musterzulassung ist nach Vorgaben des Herstellers erloschen - Gurtzeug bitte nicht mehr zum fliegen verwenden.