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Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
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Prüfnorm: LTF NFL II-91/09 und NfL 2-60-14 , EN 926-2:2014, LTF NFL II-91/09 und NfL 2-251-16, LTF NFL II-91/09, EN 926-1:2015
Prüfstelle: DHV
Klassifizierung: B
Startgewicht von: 85 kg bis: 105 kg
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Baujahr: 2023
Umstellung auf einen Leichtschirm 4-2025, seit dem nicht mehr im Gebrauch ca.100 FlügeTelefon: 01743388451