|
Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
Baujahr: unbekannt
Keinen Check mehr oder ungnädige Baumbergung erleben müssen? Ich würde mich freuen einen nicht flugtauglichen Schirm angeboten zu bekommen