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Bitte denkt daran! Luftsportgeräte müssen beim Betrieb in Deutschland mustergeprüft und stückgeprüft sei. Die Stückprüfung muss durch eine Kennzeichnung auf dem Gerät ersichtlich sein. Genaue Angaben zu dieser Kennzeichnung findet Ihr hier. |
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Prüfnorm: LTF NFL II-91/09 und NfL 2-60-14 , EN 926-2:2014, LTF NFL II-91/09 und NfL 2-251-16, EN 926-1:2015
Prüfstelle: DHV
Klassifizierung: A
Startgewicht von: 70 kg bis: 90 kg
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Baujahr: 2024
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