Von: RenateMiller Gesendet: Dienstag, 1. August 2006 14:07 An: Benedikt Liebermeister Betreff: info 118 Anlagen: Brief-ministerium.jpg; kletter.jpg; gs.jpg Antwort auf Kampagne Der Pharmagroßhändler GEHE und der Apothekerverband ISA hatte während der Wahlkampfzeit eine üble großseitige Anzeigen-Kampagne gegen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für Gleitschirmfliegen, Klettern und Motorradfahren geführt. Die Bevölkerung war aufgerufen, im Internet für diese Initiative abzustimmen. Der DHV machte bei seinen News unter www.dhv.de auf die Aktion aufmerksam. Offensichtlich haben viele Piloten reagiert, denn kurz darauf hat GEHE die Abstimmungsergebnisse nicht mehr gezeigt. Eine Flut von Protestschreiben ging bei GEHE ein und der DHV ließ rechtliche Schritte gegen die Kampagne prüfen. Mit den anderen betroffenen Verbänden, Alpenverein für die Kletterer und ADAC für die 1,5 Millionen bei ihm organisierten Motorradfahrer stimmte der DHV sein Vorgehen ab. In einem Schreiben an die Bundestagsparteien und an die Bundesministerin für Gesundheit fragte der DHV nach den politischen Absichten in der Frage des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes für Sport. Die Parteien antworteten kurzfris-tig und der DHV informierte laufend in seinen dhv.de-News. Die Parteien-Statements wurden auch von den anderen Verbänden aufmerksam registriert. Nun hat auch das Bundesgesundheitsministerium erfreulich eindeutig geantwortet. Bitte um Auskunft wg Kampagne gegen Krankenversicherungsschutz für Sportler Sehr geehrte Damen und Herren, derzeit läuft eine große Anzeigenkampagne des Arzneimittelgroßhändler Gehe und des Apothekerverbandes mit dem Ziel, bestimmte Sportarten aus der Krankenversicherung auszuschließen. Vermutlicher Beweggrund ist die Absicht, von den vergleichsweise hohen Arzneimittelkosten in Deutschland abzulenken. Wir bitten Sie um Mitteilung der Position Ihrer Partei zur Beibehaltung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes für alle Sportarten. Einige Argumente, auch am Beispiel der von uns vertretenen Sportart Gleitschirmfliegen, wollen wir Ihnen zu bedenken geben: Es ist seit langem ständige Rechtsprechung, dass Drachen- und Gleitschirmfliegen keine besonders gefährlichen Sportarten im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes sind und dass deshalb der Arbeitgeber bei Verletzungen durch Drachen- und Gleitschirmfliegen genauso den Lohn fortzahlen muss wie bei einer Verletzung durch Fußballspielen. Dem entsprechend haben auch die Sozialgerichte entschieden, dass die Krankenversicherungen die notwendigen Versorgungsleistungen (Sachleistungen und Kostenerstattungen) bei Verletzungen, die durch Drachen- oder Gleitschirmfliegen eintreten, ohne Einschränkungen übernehmen müssen. Die Aussage der Kampagne, dass beim Gleitschirmfliegen angeblich »Einzelne ihre Suche nach Gefahren zum Spiel mit den Grundbedürfnissen aller« machen, ist daher falsch und diffamierend. Sollte überhaupt in diese Richtung gedacht werden, müssten die durch Fettleibigkeit, Rauchen und ähnlichem Risikoverhalten erzeugten Kosten in erster Linie in Betracht gezogen werden, allein schon wegen der Häufigkeit dieser Fälle. Das Risiko der Sportausübung wird mehr als aufgewogen durch positive Trainings- und Ernährungseffekte. Der Sportler ernährt sich bewusst, stärkt seine Abwehrkraft, er beugt durch seine Sportausübung zum Beispiel den Herz- und Kreislauferkrankungen vor, vorzeitige Alterserkrankungen werden vermieden, ebenso Muskelerschlaffung und mangelnde Fitness. Beispielsweise sind Rückenprobleme auf fehlendes Training der Muskulatur zurückzuführen und ein hoher Kostenfaktor für Krankenkassen und Betriebe. Das seelische Wohlbefinden wird durch Sportausübung gesteigert, dies reduziert die Therapiekosten der Krankenkassen. Im übrigen darf nicht von dem spektakulären Anblick etwa des Gleitschirmfliegens auf eine entsprechend große Gefährdung geschlossen werden, denn für diese Sportarten – Beispiel Gleitschirmfliegen – gibt es strenge Sicherheitsregeln, vorgeschriebene Ausbildung und Prüfung, Prüfpflicht für Geräte und Zulassungspflicht für Gelände. Außerdem würde die etwaige Kostenersparnis durch Ausschluss der wenigen angesprochenen Sportarten nur eine verschwindend geringe Reduzierung der durch Sport ausgelösten Verletzungskosten bewirken, man denke nur an die nicht angesprochenen Massensportarten wie Fußball, Skifahren, Inlineskaten. Wir hätten gerne von Ihnen auch Auskunft, ob Sie in dieser Frage die derzeitige Rechtslage ändern wollen, möglichst noch vor der Bundestagswahl, damit wir unsere Mitglieder über Internet informieren können. Mit freundlichen Grüßen Klaus Tänzler, Geschäftsführer Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, die SPD tritt im Gesundheitswesen für die Beibehaltung des einheitlichen Leistungskatalogs in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Der Ausschluss bestimmter Risiken oder Sportarten aus diesem Leistungskatalog würde dem Solidarprinzip im Gesundheitswesen widersprechen und wäre wohl auch kaum praktikabel gegeneinander abzugrenzen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Trautner SPD Parteivorstand Referat Sozial- und Gesundheitspolitik Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage zum Krankenversicherungsschutz für Sportler. CDU und CSU planen in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Regressansprüche oder Risikozuschläge für bestimmte Sportarten. Vielmehr wollen wir Prävention und gesundheitsbewusstes Verhalten stärken. Mit freundlichen Grüßen Markus Zorzi Referent für Sozial- und Gesundheitspolitik CSU-Landesleitung Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihr E-Mail vom 4. September des Jahres danke ich Ihnen. An eine isolierte Ausgliederung von Unfällen bei bestimmten Sportarten ist nicht gedacht. Wenn überhaupt, wären Unfälle aus der GKV herauszunehmen. Für sie müsste es dann allerdings ein Pflicht zur Versicherung mit Kontrahierungszwang der Versicherer geben. Mit freundlichem Gruß im Auftrag, Sandra Zorn FDP-Bundestagsfraktion Antwort Sehr geehrter Herr Tänzler, für ihre freundliche Anfrage vom 4.September 2002 danke ich Ihnen. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Horst Seehofer, der im Kompetenzteam des Kanzlerkandidaten der Union, Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, für Soziales, Rente und Gesundheit zuständig ist, hat deutlich gemacht, dass es mit einer unionsgeführten Bundesregierung keine Regressansprüche oder Risikozuschläge bei Gesundheitsrisiken, wie etwa Sport geben wird. Dies gilt auch für Drachenflieger und Gleitschirm- flieger. Zu Ihrer weiteren Information übersende ich Ihnen als Anlage einen Auszug aus dem gemeinsamen Regierungsprogramm 2002 bis 2006 von CDU und CSU. Dieses Regierungsprogramm ist die Grundlage unserer Politik für die nächste Legislaturperiode. Dies gilt auch für den Bereich Gesundheitspolitik. Mit dem Kapitel »Gesundheit ist ein hohes Gut« hat die Union eine überzeugende Gesamtkonzeption für eine umfassende Strukturreform des Gesundheitswesens vorgelegt, das auf den Säulen Prävention, Wahlfreiheit, Wettbewerb und Transparenz aufbaut. Mit freundlichen Grüßen Albert Markstahl Antwort Auszug (voller Wortlaut siehe www.dhv.de unter News) Sehr geehrter Herr Tänzler, Als gesundheitspolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, die selbst über lange Zeit Leistungssportlerin war und dem Sport politisch auch heute eng verbunden ist, nehme ich gerne zu ihrer besorgten Nachfrage wie folgt Stelung: Wir haben nicht die Absicht, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einzuschränken. Das bezieht sich auch auf immer wieder diskutierte Ausgrenzungen von bestimmten Risiken bzw. Tätigkeiten oder Verhaltensweisen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Ruth Fuchs -- Sommerliche Gruesse Renate Miller renate@miller-grafik.de www.miller-grafik.de www.budererhof.de Ringbergstr. 48 83707 Bad Wiessee fon 08022-857730 fax 08022-857731