Von: Simone Leykauff im Auftrag von Geschaeftsfuehrung Gesendet: Dienstag, 20. Mai 2003 16:31 An: Vereine (E-Mail) Betreff: Vereins-Rundschreiben 05/03 Lieber Vereinsvorstand, Nun ist es endlich soweit! Erfahrene Windenführer können jetzt nach erfolgreichem Besuch eines 2-Tage-Seminars künftig im Verein neue Windenführer in Theorie und Praxis einweisen und ihnen auch die Prüfung (Leistungsnachweis) abnehmen. Alle Windenführer, die an diesem Seminar teilnehmen möchten, sollten über wirklich viel Schlepperfahrung verfügen und von ihrem Vereinsvorstand für diese sehr verantwortliche Tätigkeit vorgeschlagen werden. Es sollten nur 2 erfahrene Windenführer pro Verein dem DHV-Schleppbüro gemeldet werden. Bevorzugt werden Windenführer, die beide Schleppberechtigungen (GS und HG) und nach Möglichkeit auch die Passagierschleppeinweisung besitzen, damit sie später die komplette Palette der Windenführertätigkeiten abdecken können. Das nötige Rüstzeug für die Tätigkeit als "einweisungsberechtigter Windenführer" (EWF) bietet das DHV-Schleppbüro den Vereins-Windenführern an folgenden Seminar-Terminen an: EWF 1 am 31.05. und 01.06.2003 Ort: Bad Salzungen, Schleppzentrum EWF 2 am 08.06. und 09.06. Ort: Bad Salzungen, Schleppzentrum Wegen des vermutlich großen Interesses erfolgt die Anmeldebestätigung nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Bitte meldet euch nach Möglichkeit über die E-Mailadresse: dhvschleppbuero@t-online.de an und bringt eure Flugausrüstung mit. Die Seminare können auch bei Flugschulen durchgeführt werden, wenn sie nach dem Einweisungsplan (Neue Windenführer-Bestimmungen) erfolgen. Weitere Infos zum Windenführer -Verlängerung der Berechtigung -Beantragung des Windenführer-Ausweises Mit Änderung des Luftrechts sind Windenführer seit dem 1. Mai 2003 keine Luftfahrer mehr. Für sie gelten ab sofort die Windenführer-Bestimmungen, die als download unter http://www.dhv.de/deutsch/download/wf_bestimmungen03.pdf zu Verfügung stehen. Verlängerung der WF-Berechtigung Verlängerungsanträge für bisherige gültige Windenführer-Berechtigungen werden wie Anträge auf Neuerteilung behandelt. Der Windenführer erhält einen neuen "Windenführer-Ausweis" mit seinem "alten" Eintrag von der Geschäftsstelle zugeschickt, der unbefristet bis auf Widerruf gültig ist. Die einmaligen Kosten betragen 5,50 €. Abgelaufene WF-Berechtigung Windenführer, deren Berechtigung länger als ein halbes Jahr abgelaufen ist, erhalten auf Antrag einen neuen Windenführer-Ausweis von der DHV-Geschäftsstelle, wenn sie mindestens 5 Windenschlepps nachweisen können (gemäß Windenführer-Bestimmungen: Inübunghaltung). Die Windenschlepps können von einer Flugschule für Windenschlepp oder einem Einweisungsberechtigten Windenführer (EWF) bestätigt werden. Die Erteilungsgebühren für diesen unbefristet, bis auf Widerruf gültigen Ausweis betragen einmalig 35 €. Diese Gebühr entsteht ebenfalls bei der Erteilung neuer Windenführer-Ausweise. Da uns zum Checkflug laufend Fragen erreichen. Hier nochmal ein kurzer Abriss zur Historie des Checkflugs: http://www.dhv.de/deutsch/news/anhang/checkflug03htm.htm Mit freundlichen Grüßen Simone Leykauff Sekretariat Unter http://vereine.dhv.de kannst Du Dich jederzeit wieder aus der Vereins-Mailing-Liste austragen. __________________________________ Deutscher Hängegleiterverband e.V. Postfach 88 83701 Gmund am Tegernsee Fon +49 (0)8022 9675-0 Fax +49 (0)8022 9675-99 http://www.dhv.de